EORI Ratgeber

Braucht man für die Schweiz eine EORI-Nummer?

EORI Nummer · 5 Aug, 2026
· 5 min read · 0 views · 0 comments
Braucht man für die Schweiz eine EORI-Nummer?

Kein EU-Land, keine eigene EORI – trotzdem kommen Schweizer Exporteure nicht ohne EU-EORI-Nummer aus.

Die Schweiz ist zwar von EU-Mitgliedstaaten umgeben, gehört aber weder zur EU noch zur EU-Zollunion. Deshalb gibt es in der Schweiz kein eigenes EORI-System – der Begriff EORI stammt direkt aus dem EU-Zollrecht. Trotzdem stoßen viele Schweizer Unternehmen früher oder später auf die Frage nach einer EORI-Nummer, nämlich sobald sie Waren in die EU einführen. Dieser Artikel erklärt, wann Schweizer Firmen eine EORI brauchen, wo sie diese beantragen und worauf sie bei Sendungen in die EU achten müssen.

Gibt es in der Schweiz eine EORI-Nummer?

Nein. Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist ein Instrument der Europäischen Union. Sie identifiziert Wirtschaftsbeteiligte gegenüber den Zollbehörden aller EU-Mitgliedstaaten. Da die Schweiz ein Drittland ist, vergibt die Eidgenössische Zollverwaltung (heute BAZG) keine EORI-Nummern.

Innerhalb der Schweiz arbeitet der Zoll stattdessen mit anderen Kennungen, etwa der UID (Unternehmens-Identifikationsnummer) und der Zollkonto-Nummer. Für den reinen Binnenhandel oder Importe in die Schweiz brauchen Sie also keine EORI. Was die EORI-Nummer grundsätzlich ist und wofür sie dient, lesen Sie im Beitrag Was ist die EORI-Nummer?.

Wann Schweizer Firmen trotzdem eine EORI brauchen

Der entscheidende Punkt: Sobald ein Schweizer Unternehmen als Anmelder oder Beteiligter bei einer Zollanmeldung in der EU auftritt, ist eine EORI-Nummer Pflicht. Typische Situationen sind:

  • Import in die EU: Sie führen Waren aus der Schweiz in die EU ein und treten selbst als Importeur auf.
  • Export aus der EU: Sie lagern Waren in der EU und exportieren von dort in Drittländer.
  • Zolllager oder Fulfillment in der EU: Sie betreiben ein Warenlager in einem EU-Land oder nutzen ein Fulfillment-Center (z. B. für E-Commerce).
  • Anmeldung als „Importer of Record“: Sie übernehmen gegenüber dem EU-Zoll die Verantwortung für die Einfuhr.

Reine Verkäufe „ab Werk Schweiz“ (Incoterm EXW), bei denen der EU-Kunde die Einfuhr selbst abwickelt, erfordern für Sie als Verkäufer dagegen in der Regel keine EORI. Wer die Zollformalitäten übernimmt, hängt von den vereinbarten Incoterms ab.

Wo beantragt eine Schweizer Firma die EORI?

Die Grundregel lautet: Ein Unternehmen aus einem Drittland beantragt seine EORI-Nummer im EU-Mitgliedstaat, in dem es erstmals eine Zollhandlung vornimmt – also meist im Land der ersten Einfuhr. Für Schweizer Firmen ist das häufig Deutschland, da viele Warenströme über die deutsche Grenze laufen.

Erster EU-Kontaktpunkt Zuständige Behörde für die EORI
Deutschland Generalzolldirektion (Dienststelle Dresden)
Österreich Österreichischer Zoll (über das Unternehmensserviceportal)
Frankreich Französischer Zoll (Douane)
Italien Agenzia delle Dogane

Wichtig: Sie brauchen nur eine einzige EORI-Nummer für die gesamte EU. Haben Sie diese einmal in einem Mitgliedstaat erhalten, gilt sie EU-weit. Sie müssen sie also nicht in jedem Land separat beantragen. Praktische Hinweise zum Ablauf finden Sie unter EORI-Nummer beantragen, und einen länderspezifischen Überblick im Ratgeber EORI-Nummer Schweiz.

Beantragung in Deutschland als häufigster Fall

Als Schweizer Unternehmen registrieren Sie sich beim deutschen Zoll über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG). Sie geben dabei Ihre Firmendaten, die schweizerische UID sowie Angaben zur geplanten Zolltätigkeit an. Nach Prüfung erhalten Sie eine EORI-Nummer, die mit dem Länderkürzel DE beginnt.

Fiskalvertretung: oft unverzichtbar

Die EORI-Nummer allein reicht für den Handel in der EU meist nicht aus. Wer als Nicht-EU-Unternehmen Waren in der EU einführt und dort verkauft, braucht in der Regel zusätzlich eine umsatzsteuerliche Registrierung und häufig einen Fiskalvertreter.

  • Ein Fiskalvertreter ist ein in der EU ansässiger Dienstleister, der gegenüber dem Finanzamt für Ihre Mehrwertsteuerpflichten haftet.
  • Viele EU-Länder schreiben für Drittlandsunternehmen zwingend einen Fiskalvertreter vor, wenn diese dort umsatzsteuerlich registriert sein müssen.
  • Ob und wo Sie eine MwSt-Registrierung brauchen, hängt vom Geschäftsmodell ab – etwa bei Lagerhaltung, B2C-Verkäufen oder der Einfuhr auf eigene Rechnung.

EORI und Umsatzsteuer sind also zwei getrennte Themen: Die EORI regelt die zollrechtliche Identifikation, die MwSt-Registrierung die steuerliche Behandlung Ihrer Umsätze. Beides sollten Sie vor dem ersten Import in die EU klären.

Kuriersendungen CH → EU: Wer meldet an?

Bei kleinen Sendungen über Paketdienste (DHL, UPS, FedEx, DPD usw.) übernimmt oft der Kurier als indirekter Vertreter die Zollanmeldung. In diesem Fall meldet der Dienstleister die Ware unter seiner eigenen EORI-Nummer an – Sie als Absender benötigen dann nicht zwingend eine eigene EORI.

Das ändert sich jedoch, sobald:

  • Sie regelmäßig oder in größerem Umfang in die EU liefern,
  • Sie selbst als Importeur auftreten wollen (z. B. um die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen),
  • oder Sie Waren in ein EU-Lager verbringen.

Dann kommen Sie um eine eigene EORI-Nummer nicht herum. Für gelegentliche private Sendungen gelten wiederum andere Regeln – dazu hilft der Beitrag EORI-Nummer für Privatpersonen.

EORI prüfen und wiederfinden

Haben Sie bereits eine EU-EORI beantragt, aber die Nummer nicht zur Hand? Bestehende Nummern lassen sich im offiziellen EU-System validieren. Nutzen Sie dafür unseren EORI-Nummer-Validator. So stellen Sie sicher, dass Ihre Nummer aktiv und korrekt hinterlegt ist, bevor Sie sie in einer Zollanmeldung verwenden.

Zusammenfassung und nächster Schritt

Kurz gefasst: Die Schweiz selbst kennt keine EORI-Pflicht, weil sie kein EU-Mitglied ist. Sobald Sie aber als Schweizer Unternehmen in der EU zollrechtlich aktiv werden – etwa beim Import, bei Lagerhaltung oder im EU-weiten E-Commerce – brauchen Sie eine EORI-Nummer aus dem ersten EU-Einfuhrland, oft Deutschland. Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob eine umsatzsteuerliche Registrierung und ein Fiskalvertreter nötig sind.

Ihr nächster Schritt: Klären Sie, über welches EU-Land Ihre Waren erstmals einreisen, und starten Sie die Registrierung dort. Eine vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung speziell für Schweizer Firmen finden Sie im Ratgeber EORI-Nummer Schweiz. Wer sich zunächst einen Gesamtüberblick verschaffen möchte, findet diesen in unserem EORI-Hauptratgeber.

Häufig gestellte Fragen

Braucht ein Schweizer Unternehmen eine EORI-Nummer?

Für den Handel innerhalb der Schweiz nicht. Sobald Sie aber Waren in die EU einführen oder dort zollrechtlich als Anmelder auftreten, brauchen Sie eine EORI-Nummer aus einem EU-Mitgliedstaat.

Wo beantragt eine Schweizer Firma die EORI-Nummer?

Im EU-Land, in dem sie erstmals eine Zollhandlung vornimmt – meist das Land der ersten Einfuhr. Für Schweizer Firmen ist das häufig Deutschland, wo die Generalzolldirektion zuständig ist.

Gibt es eine schweizerische EORI-Nummer?

Nein. Die EORI ist ein reines EU-Instrument. Die Schweiz nutzt intern andere Kennungen wie die UID und die Zollkonto-Nummer.

Brauche ich für jedes EU-Land eine eigene EORI-Nummer?

Nein. Eine einmal erteilte EORI-Nummer gilt EU-weit. Sie müssen sie nur in einem Mitgliedstaat beantragen.

Braucht die Schweiz bei Kuriersendungen in die EU eine EORI?

Bei kleinen Sendungen übernimmt oft der Kurierdienst die Zollanmeldung unter eigener EORI. Sobald Sie selbst als Importeur auftreten oder regelmäßig größere Mengen liefern, benötigen Sie eine eigene EORI.

Reicht die EORI-Nummer für den Verkauf in der EU aus?

Nein. Neben der EORI benötigen Sie je nach Geschäftsmodell eine umsatzsteuerliche Registrierung und in vielen EU-Ländern einen Fiskalvertreter.

Tags: #schweiz #export #import

Comments (0)

No comments yet. Be the first to share your thoughts!

Leave a comment

Your comment will appear after it's reviewed. Your email is never shown publicly.